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Rechtliche Bestimmungen im Rahmen des Mailingversands

Bei der Aussendung von Werbebriefen gilt es die unterschiedliche rechtliche Bestimmungen im Bereich des Datenschutz zu berücksichtigen.
Nur so können Imageschäden für werbetreibende Unternehmen vermieden werden. Die Richtlinien beziehen sich hierbei unter anderem auf das Verbraucherschutzgesetz als auch das Wettbewerbsrecht.

Mailings sollten in jedem Fall so gestaltet sein, dass ihr Werbecharakter zu erkennen ist. Je eher der Anschein entsteht, dass es sich bei der Sendung um ein
Privatschreiben handelt- sei es durch die Gestaltung oder die Tonalität des Schreibens- desto riskanter ist diese Werbeform für den Versender.
So darf z.B. einem Werbeverweigerer kein adressierter Werbebrief gegen seinen Willen zugestellt werden.
Nach Angaben der Deutschen Post liegt die Zahl der Werbeverweigerer in Deutschland, je nach Region und Stadt immerhin zwischen 30% und 50%.

Weiterhin muss für die Empfänger die Möglichkeit eines Widerrufs gegeben sein. Dieser Wunsch sollte auf jeden Fall respektiert werden um eine mögliche Unterlassungsklage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung zu vermeiden.

Um das Risiko zu minimieren, unbeabsichtigt Werbeverweigerer zu erreichen und somit eine Rechtsverletzungen zu begehen, besteht die Möglichkeit eines Adressabgleichs des eigenen Adressenbestandes mit der seit 1971 bestehenden, sogenannten Robinsonliste des Deutschen Direktmarketing Verband DDV.
Diese gilt für Verbraucher als zuverlässiges Medium zum Schutz vor ungewollter Werbung, da sie über verschiedene Merkmale bestimmen können, zu welchem Thema sie Werbung per Post erhalten möchten und zu welchem nicht.
Für die Versender von adressierten Werbebriefen dient die Datenbank als nützliches Instrument um Werbesendungen zu optimieren, so ist z. B. die Generierung von höheren Responsen möglich, Streuverluste können vermieden und Porto- bzw. Produktionskosten für Aussendungen optimiert werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den es beim Versand von Mailings zu berücksichtigen gilt, ist die Art der Adressgenerierung. Hier müssen die Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes berücksichtigt werden. Nach diesem Gesetz ist die Verwendung von Adressen für Werbezwecke und somit für Mailings zulässig, wenn diese z.B. aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können (z.B. aus dem Telefonbuch).

Vor den Adressverwendung muss allerdings zusätzlich immer geprüft werden, ob der Verbraucher ein schutzwürdiges Interesse haben könnte, dass seine Daten nicht genutzt werden. Weiterhin gibt es Informations- und Unterrichtungspflichten die beachtet werden müssen. Zu diesen zählt die Pflicht den Verbraucher über die Erhebung und Speicherung der Adressen zu informieren und bei der erstmaligen Ansprache im Werbebrief über das Widerspruchsrecht der Adressnutzung zu belehren. Einer erfolgreichen Verbraucheransprache via Mailing steht dann nichts mehr im Wege.

Weiter Informationen erhalten Sie unter www.vdbf-online.de
Über VDBF Verband der Briefumschlaghersteller

VDBF ist der fachliche Zusammenschluß von Unternehmen, die Briefumschläge, Versandtaschen und Papierausstattungen herstellen.