Als Unternehmen Twitter richtig nutzen
Twitter ist in aller Munde. Vom privaten Kommunikationstool für schnelle 140-Zeichen-Nachrichten hat sich der Dienst schnell zur Spielwiese für Guerilla-Marketing aber auch für strategische Unternehmenskommunikation entwickelt. Doch was ist dabei zu beachten? Wie handeln Sie als Unternehmer rechtlich einwandfrei?
Rechtsanwalt Henning Krieg ist Dozent der Tweet Akademie und hat für die Initiative Mittelstand wertvolle Tipps zusammengestellt:
Rechtliche Stolperfallen auf Twitter vermeiden
Der Microblogging-Dienst Twitter (www.twitter.com) ist in aller Munde. Viele Unternehmen und gerade Mittelständler liebäugeln damit, Twitter für die externe Kommunikation wie zum Beispiel für das Marketing einzusetzen – zögern dann aber nicht zuletzt deshalb, weil sie die rechtlichen Risiken nicht überblicken können. Und tatsächlich lauern beim Twittern rechtliche Stolperfallen: Gibt es eine Impressumspflicht für Twitterprofile? Welche Twitternamen sind zulässig? Was ist sonst bei der Einrichtung des eigenen Twitterprofils zu beachten? Was darf man überhaupt twittern, und welche Vorgaben sollte man twitternden Mitarbeitern machen?
Grundsätzlich gilt: Keine Angst – all das sind Fragen, auf die es Antworten gibt. Wer sich gut vorbereitet, kann Twitter rechtlich praktisch genauso sicher nutzen wie andere Kommunikationskanäle.
Was ist Twitter, und wie funktioniert Twitter?
Twitter funktioniert sehr einfach. Nach der Anmeldung erhält man unter einer nach dem Schema www.twitter.com/Nutzername aufgebauten Webadresse eine eigene Profilseite auf der Plattform. Diese Profilseite lässt sich in gewissem Maß individuell gestalten: Man kann ein Profilbild hochladen, seinen Standort angeben (bspw. „München, Deutschland“), kurze Angaben zu sich selbst in einem 160 Zeichen langen Feld machen und auf der Profilseite schließlich auch einen Link auf eine andere Webseite platzieren.
Der eigentliche Zweck von Twitter liegt darin, SMS-ähnliche Kurzmeldungen im Internet zu veröffentlichen, so dass sie von vielen Personen gelesen werden können. Diese Kurzmeldungen werden „Tweets“ genannt und können maximal 140 Zeichen lang sein. Die Tweets werden auf den Profilseiten der Nutzer veröffentlicht – deswegen auch die Bezeichnung von Twitter als „Microblogging-Dienst“. Gleichzeitig funktioniert Twitter wie ein Social Network: Nutzer können anderen Nutzern „folgen“, was mit der „Kontakt hinzufügen“ Funktion von sozialen Netzwerken wie zum Beispiel XING (www.xing.de) vergleichbar ist.
Jedem der „Twitterati“ werden nach dem Einloggen automatisch die Tweets der Nutzer angezeigt, denen er folgt, weswegen Twitter manchmal auch mit einem Chatraum verglichen wird (für eine ausführlichere Darstellung der Funktionsweise von Twitter siehe http://cli.gs/X5eMS1).
Twitter ist populär
Weltweit waren laut Frankfurter Allgemeine Zeitung schon im Mai dieses Jahres über 25 Millionen Nutzer bei Twitter registriert (siehe http://cli.gs/mb8Rpb), die Zahl der aktiven Nutzer in Deutschland wurde im August auf über 174.000 geschätzt (siehe http://cli.gs/BXTtTQ). Diese Nutzerzahlen zeigen, dass es sich bei Twitter längst nicht mehr um einen vorübergehenden Hype handeln dürfte, sondern dass Twitter „gekommen ist, um zu bleiben“.
Nachdem Barack Obama Twitter erfolgreich im Wahlkampf eingesetzt hat, versuchen auch deutsche Politiker verstärkt, es ihm gleich zu tun. Während der Unruhen im Iran war der Dienst einer der wenigen Kanäle, über die Informationen aus dem Land nach außen drangen. Twitter ist zu einem der liebsten Kinder der Medien geworden – sowohl für die Recherche, als auch für die eigene Nutzung.
Auch Unternehmen haben die Plattform für sich entdeckt und nutzen sie zum Marketing. Der Computerhersteller Dell beispielsweise hat nach eigenen Angaben schon mehrere Millionen Dollar Umsatz über Twitter generiert (siehe http://cli.gs/BAq4VJ). Nicht wenige Unternehmen nutzen Twitter zudem, um mit ihren Kunden in den Dialog zu treten (siehe beispielsweise http://cli.gs/uVtmPv). Einige Vorteile von Twitter für Unternehmen sind zum Beispiel, dass die Startkosten überaus gering sind (die Nutzung als solche ist sogar kostenlos) und dass der Dienst einfach zu bedienen ist.
Welche rechtlichen Stolperfallen drohen auf Twitter?
Unternehmen, die Twitter zu Marketingzwecken oder für die Kundenkommunikation einsetzen wollen, sollten sich aus rechtlicher Sicht gut vorbereiten. Wer einfach ins Blaue hinein twittert, läuft Gefahr, sich angreifbar zu machen. Wer hingegen überlegt an den Start geht, kann die rechtlichen Risiken regelmäßig vermeiden.
Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Brennpunkte:
Der Nutzername
Der Nutzername, den man bei der Anmeldung auf Twitter wählt, kann später nicht mehr verändert werden (er bestimmt nach dem Schema www.twitter.com/Nutzername ja auch die Webadresse der eigenen Profilseite). Beim Auswählen eines Nutzernamens sind fremde Marken- und Namensrechte zu beachten – das Ganze ist rechtlich vergleichbar mit der Situation im Domain-Recht. Bei Registrierung einer fremden geschützten Marke oder einen fremden Namens als Nutzername droht die Abmahnung durch den Marken- bzw. Namensinhaber. Hinzu kommt, dass der gewählte Nutzername bei Verletzung fremder Rechte nicht weiter verwendet werden kann – der Auftritt auf Twitter müsste mühselig „re-branded“ werden.
Das Profilbild
Auf Twitter kann man – und sollte man – ein eigenes Profilbild hochladen. Wichtig ist natürlich, dass man über die entsprechenden Rechte zur Nutzung des verwendeten Bilds im Internet verfügt – und das nicht nur hinsichtlich des Bildes selbst, sondern auch hinsichtlich des Bildinhalts (ist zum Beispiel eine Person auf dem Bild zu sehen, so ist regelmäßig auch deren Einwilligung für die Nutzung erforderlich).
Impressum
Nach deutschem Recht müssen die Anbieter geschäftlicher "Telemedien" ein Impressum bereithalten, das bestimmte Pflichtangaben enthält. Jeder Geschäftstreibende, der eine eigene Webseite betreibt, weiß das (oder sollte zumindest davon wissen). Fehlende und fehlerhafte Impressi sind ständig Grund für kostspielige Abmahnungen.
Ob auch Twitter-Profile impressumspflichtigen "Telemedien" sind, ist noch nicht gerichtlich geklärt. Zur Sicherheit ist deswegen dringend zu raten, ein Impressum einzurichten. Auf dem Twitterprofil selbst ist allerdings nicht genügend Platz, um alle Pflichtangaben unterzubringen (siehe zur beschränkten Gestaltungsmöglichkeit oben „Was ist Twitter, und wie funktioniert Twitter?“). Deswegen sollten Unternehmen auf ihrer Profilseite aus dem Feld "Web" auf eine eigene Unternehmens-Website verlinken, auf der sich ein ordnungsgemäßes Impressum befindet.
Was darf man twittern?
Wer eine Tatsache behauptet, der muss im Streitfall nachweisen können, dass die behauptete Tatsache auch wahr ist. Bei Meinungsäußerungen darf die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten werden. Beides sind Vorgaben, die sich beim „ordentlichen“ Twittern gut einhalten lassen sollten.
Achtung, wenn auf fremde Web-Seiten verlinkt wird - für Links zu rechtswidrigen Seiten kann man haften! Das verhindert in der Regel auch kein Disclaimer oder freundlicher Hinweis im Tweet oder der Website - trotz aller gegenteiligen Meinungen.
Natürlich sind auch die Vorgaben des Wettbewerbsrechts zu beachten. Besonders hinzuweisen ist darauf, dass "Guerilla-Marketing" in Deutschland vor Problemen steht, weil § 4 Nr. 3 UWG die Verschleierung des Werbecharakters von geschäftlichen Handlungen untersagt. Vor diesem Hintergrund handelt ein Unternehmen am sichersten, wenn es sich auf Twitter klar zu erkennen gibt.
Sinnvoll: Eine Social Media Policy für Mitarbeiter
"Vorbeugen statt aufräumen (müssen)" – wer nach diesem Prinzip handelt, kann sich viel Ärger ersparen. Hilfreich ist in dieser Hinsicht eine betriebliche „Social Media Policy“, die den Mitarbeitern die Orientierung erleichtert. Beispielsweise die folgenden Punkte sollten in dieser Policy angesprochen werden:
- Nur autorisierte Mitarbeiter dürfen im Namen der Firma twittern.
- "Offizielle" und "private" Nutzerprofile müssen als solche jeweils erkennbar sein.
- Die Policy sollte Richtlinien darüber enthalten, welche Inhalte zulässig sind.
- Mögliche Konsequenzen bei Verstößen sollten aufgezeigt werden.
- Verstöße gegen die Policy sollten nicht ignoriert werden.
Spam-Falle
Auf Twitter lassen sich neben öffentlichen Tweets auch individuelle Nachrichten an einzelne Nutzer verschicken. Aber Vorsicht – solche „Direct Messages“ können regelmäßig (verbotenen) Spam nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) darstellen. Sicherer fährt, wer sich auf das eigentliche Twittern beschränkt und nicht per Direct Message wirbt.
Was, wenn ich auf Twitter in meinen eigenen Rechten verletzt werde?
Ein Problem, dem manche Unternehmen bereits jetzt gegenüberstehen ist, dass ihr Name bereits registriert ist. Zumindest in bestimmten Fällen kann man auf den Schutz der eigenen Marke und des eigenen Namens pochen und die Freigabe des Profilnamens fordern. Wer rechtliche Schritte gegen den jeweiligen Twitterer ergreifen möchte sollte allerdings wissen, dass die Identifizierung eines Account-Inhabers nicht immer möglich ist: Die Daten der Nutzer werden von Twitter nicht überprüft. Und gegen den Betreiber von Twitter selbst vorzugehen ist zwar möglich, wegen dessen Geschäftssitzes in den USA jedoch mühsam.
Am besten sollte man daher seinen eigenen Namen (samt relevanter abweichender Schreibweisen) auf Twitter reservieren – auch das auch dann, wenn es vielleicht noch keine konkreten Nutzungspläne gibt. Bei dieser Gelegenheit kann man das Gleiche auch „in einem Abwasch“ für andere relevante Social Media Plattformen erledigen. Dienste wie www.namechk.com ermöglichen es, eine Vielzahl dieser Plattformen auf einen Schlag zu überprüfen.
Der Autor Henning Krieg ist auf das IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt in der internationalen Kanzlei Bird & Bird LLP: http://www.twobirds.com/...
Henning Krieg und weitere namhafte Twitter-Experten bilden die Dozenten der Tweet Akademie, die erstmals am 8. Oktober in München stattfindet. Mit folgendem Rabatt-Code nehmen Sie für nur 99.- Euro teil: TWITIM09
Mehr Informationen zur Tweet Akademie:
http://www.tweetacademy.de/
Rechtsanwalt Henning Krieg ist Dozent der Tweet Akademie und hat für die Initiative Mittelstand wertvolle Tipps zusammengestellt:
Rechtliche Stolperfallen auf Twitter vermeiden
Der Microblogging-Dienst Twitter (www.twitter.com) ist in aller Munde. Viele Unternehmen und gerade Mittelständler liebäugeln damit, Twitter für die externe Kommunikation wie zum Beispiel für das Marketing einzusetzen – zögern dann aber nicht zuletzt deshalb, weil sie die rechtlichen Risiken nicht überblicken können. Und tatsächlich lauern beim Twittern rechtliche Stolperfallen: Gibt es eine Impressumspflicht für Twitterprofile? Welche Twitternamen sind zulässig? Was ist sonst bei der Einrichtung des eigenen Twitterprofils zu beachten? Was darf man überhaupt twittern, und welche Vorgaben sollte man twitternden Mitarbeitern machen?
Grundsätzlich gilt: Keine Angst – all das sind Fragen, auf die es Antworten gibt. Wer sich gut vorbereitet, kann Twitter rechtlich praktisch genauso sicher nutzen wie andere Kommunikationskanäle.
Was ist Twitter, und wie funktioniert Twitter?
Twitter funktioniert sehr einfach. Nach der Anmeldung erhält man unter einer nach dem Schema www.twitter.com/Nutzername aufgebauten Webadresse eine eigene Profilseite auf der Plattform. Diese Profilseite lässt sich in gewissem Maß individuell gestalten: Man kann ein Profilbild hochladen, seinen Standort angeben (bspw. „München, Deutschland“), kurze Angaben zu sich selbst in einem 160 Zeichen langen Feld machen und auf der Profilseite schließlich auch einen Link auf eine andere Webseite platzieren.
Der eigentliche Zweck von Twitter liegt darin, SMS-ähnliche Kurzmeldungen im Internet zu veröffentlichen, so dass sie von vielen Personen gelesen werden können. Diese Kurzmeldungen werden „Tweets“ genannt und können maximal 140 Zeichen lang sein. Die Tweets werden auf den Profilseiten der Nutzer veröffentlicht – deswegen auch die Bezeichnung von Twitter als „Microblogging-Dienst“. Gleichzeitig funktioniert Twitter wie ein Social Network: Nutzer können anderen Nutzern „folgen“, was mit der „Kontakt hinzufügen“ Funktion von sozialen Netzwerken wie zum Beispiel XING (www.xing.de) vergleichbar ist.
Jedem der „Twitterati“ werden nach dem Einloggen automatisch die Tweets der Nutzer angezeigt, denen er folgt, weswegen Twitter manchmal auch mit einem Chatraum verglichen wird (für eine ausführlichere Darstellung der Funktionsweise von Twitter siehe http://cli.gs/X5eMS1).
Twitter ist populär
Weltweit waren laut Frankfurter Allgemeine Zeitung schon im Mai dieses Jahres über 25 Millionen Nutzer bei Twitter registriert (siehe http://cli.gs/mb8Rpb), die Zahl der aktiven Nutzer in Deutschland wurde im August auf über 174.000 geschätzt (siehe http://cli.gs/BXTtTQ). Diese Nutzerzahlen zeigen, dass es sich bei Twitter längst nicht mehr um einen vorübergehenden Hype handeln dürfte, sondern dass Twitter „gekommen ist, um zu bleiben“.
Nachdem Barack Obama Twitter erfolgreich im Wahlkampf eingesetzt hat, versuchen auch deutsche Politiker verstärkt, es ihm gleich zu tun. Während der Unruhen im Iran war der Dienst einer der wenigen Kanäle, über die Informationen aus dem Land nach außen drangen. Twitter ist zu einem der liebsten Kinder der Medien geworden – sowohl für die Recherche, als auch für die eigene Nutzung.
Auch Unternehmen haben die Plattform für sich entdeckt und nutzen sie zum Marketing. Der Computerhersteller Dell beispielsweise hat nach eigenen Angaben schon mehrere Millionen Dollar Umsatz über Twitter generiert (siehe http://cli.gs/BAq4VJ). Nicht wenige Unternehmen nutzen Twitter zudem, um mit ihren Kunden in den Dialog zu treten (siehe beispielsweise http://cli.gs/uVtmPv). Einige Vorteile von Twitter für Unternehmen sind zum Beispiel, dass die Startkosten überaus gering sind (die Nutzung als solche ist sogar kostenlos) und dass der Dienst einfach zu bedienen ist.
Welche rechtlichen Stolperfallen drohen auf Twitter?
Unternehmen, die Twitter zu Marketingzwecken oder für die Kundenkommunikation einsetzen wollen, sollten sich aus rechtlicher Sicht gut vorbereiten. Wer einfach ins Blaue hinein twittert, läuft Gefahr, sich angreifbar zu machen. Wer hingegen überlegt an den Start geht, kann die rechtlichen Risiken regelmäßig vermeiden.
Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Brennpunkte:
Der Nutzername
Der Nutzername, den man bei der Anmeldung auf Twitter wählt, kann später nicht mehr verändert werden (er bestimmt nach dem Schema www.twitter.com/Nutzername ja auch die Webadresse der eigenen Profilseite). Beim Auswählen eines Nutzernamens sind fremde Marken- und Namensrechte zu beachten – das Ganze ist rechtlich vergleichbar mit der Situation im Domain-Recht. Bei Registrierung einer fremden geschützten Marke oder einen fremden Namens als Nutzername droht die Abmahnung durch den Marken- bzw. Namensinhaber. Hinzu kommt, dass der gewählte Nutzername bei Verletzung fremder Rechte nicht weiter verwendet werden kann – der Auftritt auf Twitter müsste mühselig „re-branded“ werden.
Das Profilbild
Auf Twitter kann man – und sollte man – ein eigenes Profilbild hochladen. Wichtig ist natürlich, dass man über die entsprechenden Rechte zur Nutzung des verwendeten Bilds im Internet verfügt – und das nicht nur hinsichtlich des Bildes selbst, sondern auch hinsichtlich des Bildinhalts (ist zum Beispiel eine Person auf dem Bild zu sehen, so ist regelmäßig auch deren Einwilligung für die Nutzung erforderlich).
Impressum
Nach deutschem Recht müssen die Anbieter geschäftlicher "Telemedien" ein Impressum bereithalten, das bestimmte Pflichtangaben enthält. Jeder Geschäftstreibende, der eine eigene Webseite betreibt, weiß das (oder sollte zumindest davon wissen). Fehlende und fehlerhafte Impressi sind ständig Grund für kostspielige Abmahnungen.
Ob auch Twitter-Profile impressumspflichtigen "Telemedien" sind, ist noch nicht gerichtlich geklärt. Zur Sicherheit ist deswegen dringend zu raten, ein Impressum einzurichten. Auf dem Twitterprofil selbst ist allerdings nicht genügend Platz, um alle Pflichtangaben unterzubringen (siehe zur beschränkten Gestaltungsmöglichkeit oben „Was ist Twitter, und wie funktioniert Twitter?“). Deswegen sollten Unternehmen auf ihrer Profilseite aus dem Feld "Web" auf eine eigene Unternehmens-Website verlinken, auf der sich ein ordnungsgemäßes Impressum befindet.
Was darf man twittern?
Wer eine Tatsache behauptet, der muss im Streitfall nachweisen können, dass die behauptete Tatsache auch wahr ist. Bei Meinungsäußerungen darf die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten werden. Beides sind Vorgaben, die sich beim „ordentlichen“ Twittern gut einhalten lassen sollten.
Achtung, wenn auf fremde Web-Seiten verlinkt wird - für Links zu rechtswidrigen Seiten kann man haften! Das verhindert in der Regel auch kein Disclaimer oder freundlicher Hinweis im Tweet oder der Website - trotz aller gegenteiligen Meinungen.
Natürlich sind auch die Vorgaben des Wettbewerbsrechts zu beachten. Besonders hinzuweisen ist darauf, dass "Guerilla-Marketing" in Deutschland vor Problemen steht, weil § 4 Nr. 3 UWG die Verschleierung des Werbecharakters von geschäftlichen Handlungen untersagt. Vor diesem Hintergrund handelt ein Unternehmen am sichersten, wenn es sich auf Twitter klar zu erkennen gibt.
Sinnvoll: Eine Social Media Policy für Mitarbeiter
"Vorbeugen statt aufräumen (müssen)" – wer nach diesem Prinzip handelt, kann sich viel Ärger ersparen. Hilfreich ist in dieser Hinsicht eine betriebliche „Social Media Policy“, die den Mitarbeitern die Orientierung erleichtert. Beispielsweise die folgenden Punkte sollten in dieser Policy angesprochen werden:
- Nur autorisierte Mitarbeiter dürfen im Namen der Firma twittern.
- "Offizielle" und "private" Nutzerprofile müssen als solche jeweils erkennbar sein.
- Die Policy sollte Richtlinien darüber enthalten, welche Inhalte zulässig sind.
- Mögliche Konsequenzen bei Verstößen sollten aufgezeigt werden.
- Verstöße gegen die Policy sollten nicht ignoriert werden.
Spam-Falle
Auf Twitter lassen sich neben öffentlichen Tweets auch individuelle Nachrichten an einzelne Nutzer verschicken. Aber Vorsicht – solche „Direct Messages“ können regelmäßig (verbotenen) Spam nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) darstellen. Sicherer fährt, wer sich auf das eigentliche Twittern beschränkt und nicht per Direct Message wirbt.
Was, wenn ich auf Twitter in meinen eigenen Rechten verletzt werde?
Ein Problem, dem manche Unternehmen bereits jetzt gegenüberstehen ist, dass ihr Name bereits registriert ist. Zumindest in bestimmten Fällen kann man auf den Schutz der eigenen Marke und des eigenen Namens pochen und die Freigabe des Profilnamens fordern. Wer rechtliche Schritte gegen den jeweiligen Twitterer ergreifen möchte sollte allerdings wissen, dass die Identifizierung eines Account-Inhabers nicht immer möglich ist: Die Daten der Nutzer werden von Twitter nicht überprüft. Und gegen den Betreiber von Twitter selbst vorzugehen ist zwar möglich, wegen dessen Geschäftssitzes in den USA jedoch mühsam.
Am besten sollte man daher seinen eigenen Namen (samt relevanter abweichender Schreibweisen) auf Twitter reservieren – auch das auch dann, wenn es vielleicht noch keine konkreten Nutzungspläne gibt. Bei dieser Gelegenheit kann man das Gleiche auch „in einem Abwasch“ für andere relevante Social Media Plattformen erledigen. Dienste wie www.namechk.com ermöglichen es, eine Vielzahl dieser Plattformen auf einen Schlag zu überprüfen.
Der Autor Henning Krieg ist auf das IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt in der internationalen Kanzlei Bird & Bird LLP: http://www.twobirds.com/...
Henning Krieg und weitere namhafte Twitter-Experten bilden die Dozenten der Tweet Akademie, die erstmals am 8. Oktober in München stattfindet. Mit folgendem Rabatt-Code nehmen Sie für nur 99.- Euro teil: TWITIM09
Mehr Informationen zur Tweet Akademie:
http://www.tweetacademy.de/